
Was ist ein Praktikumsvertrag – und ist er Pflicht?
Ein Praktikumsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Praktikanten und dem Unternehmen. Er regelt die wichtigsten Rechte und Pflichten beider Seiten und schafft rechtliche Klarheit für die Dauer des Praktikums.
Ist er Pflicht? Nicht per Gesetz – aber in der Praxis unverzichtbar. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) Paragraph 26 besagt, dass auf Praktikanten die Vorschriften über Berufsausbildungsverhältnisse entsprechend anzuwenden sind. Das Mindestlohngesetz (Paragraph 17 MiLoG) schreibt vor, dass Praktikumszeiten bei vergüteten Praktika aufgezeichnet werden müssen.
Ein schriftlicher Vertrag ist zwar keine gesetzliche Pflicht, aber: Ohne Vertrag gibt es bei Streitigkeiten über Arbeitszeiten, Vergütung oder Aufgaben keine eindeutige Grundlage. Fazit: Bestehe immer auf einem schriftlichen Vertrag. Wenn kein Vertrag angeboten wird, ist das ein Warnsignal.
Rechtliche Grundlagen: BBiG, Mindestlohngesetz und Arbeitsrecht
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Praktikumsverträge in Deutschland:
- Paragraph 26 BBiG: Praktikanten gelten als Auszubildende im Sinne des Gesetzes, wenn das Praktikum der beruflichen Vorbereitung dient. Das Unternehmen muss viele Pflichten einhalten, die auch für Ausbildungsverhältnisse gelten.
- Mindestlohngesetz (MiLoG): Freiwillige Praktika über 3 Monate müssen den gesetzlichen Mindestlohn zahlen (2026: 13,90 EUR/Stunde). Pflichtpraktika sind ausgenommen. Orientierungs- und Einstiegspraktika bis zu 3 Monaten ebenfalls.
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Gilt für Praktikanten unter 18 Jahren. Beschränkt Arbeitszeiten auf max. 8 Stunden/Tag und max. 40 Stunden/Woche.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Gilt für volljährige Praktikanten. Maximale Arbeitszeit 8 Stunden/Tag, bis zu 10 Stunden unter bestimmten Bedingungen.
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Praktikanten haben wie Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub – mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, anteilig bei kürzerer Dauer.
Pflichtinhalte eines Praktikumsvertrags: Die 8 Kernpunkte
Ein rechtssicherer Praktikumsvertrag muss diese Kernpunkte enthalten:
- Namen und Adressen der Parteien: Vollständiger Name und Adresse des Unternehmens (mit Rechtsform) und des Praktikanten. Bei Minderjährigen: auch die Erziehungsberechtigten.
- Start- und Enddatum: Exaktes Datum des Praktikumsbeginns und -endes. Unbefristete Praktikumsverträge sind ungewöhnlich und rechtlich problematisch.
- Tätigkeitsbeschreibung: Was wirst du konkret tun? Eine vage Formulierung wie „Büroarbeiten" ist unzureichend. Gut: „Unterstützung im Bereich Social Media Marketing, Erstellung von Content-Plänen."
- Wochenstunden und Arbeitszeiten: Wie viele Stunden pro Woche? Zu welchen Zeiten? Ohne diese Angaben kann das Unternehmen theoretisch unbegrenzte Mehrarbeit verlangen.
- Vergütung: Entweder der konkrete Betrag oder eine explizite Klausel, dass das Praktikum unvergütet ist – inklusive des rechtlichen Grundes. Niemals unklar lassen.
- Urlaubsanspruch: Bei Praktika über einem Monat entsteht anteiliger Urlaubsanspruch. Bei einem 3-monatigen Praktikum: ca. 6 Werktage Urlaub.
- Kündigungsfristen: Innerhalb einer Probezeit (max. 4 Wochen) kann sofort gekündigt werden. Danach gelten vertraglich vereinbarte Fristen.
- Schweigepflicht und Datenschutz: Vertraulichkeit über Geschäftsgeheimnisse, interne Dokumente und Kundendaten.
Mustervertrag-Vorlage: Was ein guter Praktikumsvertrag enthält
Ein vollständiger Praktikumsvertrag enthält in dieser Reihenfolge:
- Kopfzeile mit Unternehmenslogo und Bezeichnung „Praktikumsvertrag"
- Paragraph 1 Vertragsparteien (Namen, Adressen, bei Minderjährigen Erziehungsberechtigte)
- Paragraph 2 Gegenstand und Ziel des Praktikums (Abteilung, Tätigkeitsfelder, Lernziele)
- Paragraph 3 Dauer und Probezeit (Start/Ende, max. 4 Wochen Probezeit)
- Paragraph 4 Arbeitszeit (Wochenstunden, Kernzeiten, Überstundenregelung)
- Paragraph 5 Vergütung (Betrag, Zahlungstermin, oder: Unvergütetheit plus Rechtsgrundlage)
- Paragraph 6 Urlaub (Anzahl Tage, Berechnung bei kürzerer Dauer)
- Paragraph 7 Pflichten des Praktikanten (Pünktlichkeit, Weisungsgebundenheit, Schweigepflicht)
- Paragraph 8 Pflichten des Unternehmens (Betreuung, Anleitung, Zeugnis am Ende)
- Paragraph 9 Kündigung (Fristen, Schriftformerfordernis)
- Paragraph 10 Datenschutz (DSGVO-Hinweis)
- Paragraph 11 Sonstiges (Gerichtsstand, Salvatorische Klausel)
- Unterschriften beider Parteien mit Datum
Vergütung im Praktikumsvertrag: Wann gilt der Mindestlohn?
Die Vergütungsfrage ist einer der häufigsten Streitpunkte bei Praktika. Hier die klare Regelung:
| Praktikumsart | Dauer | Mindestlohn (13,90 EUR/Std.)? |
|---|---|---|
| Pflichtpraktikum (Studium/Schule) | Beliebig | Nein |
| Freiwilliges Praktikum | Bis 3 Monate | Nein |
| Freiwilliges Praktikum | Ab 3 Monate | Ja |
| Orientierungspraktikum | Bis 3 Monate | Nein |
| EQ-Praktikum | 6-12 Monate | Nein (staatlich gefördert) |
Wichtig: Der Mindestlohn bezieht sich auf Bruttovergütung. Bei einer 40-Stunden-Woche und 13,90 EUR/Stunde ergibt das ca. 2.200 EUR brutto pro Monat. Prüfe die Details in unserem Artikel über die Bezahlung von Praktika.
Was tun, wenn kein Vertrag angeboten wird?
Kein Vertrag ist kein Normalzustand – es ist ein Warnsignal. So gehst du vor:
- Schritt 1: Freundlich, aber klar nachfragen: „Könnten Sie mir bitte den Praktikumsvertrag zukommen lassen?"
- Schritt 2: Falls das Unternehmen ablehnt: Biete an, einen Mustervertrag selbst mitzubringen. Seriöse Unternehmen haben kein Problem damit.
- Schritt 3: Falls das Unternehmen weiterhin ablehnt: Finger weg. Ein Praktikum ohne Vertrag kann dich im Streitfall schutzlos machen.
- Schritt 4: Falls das Praktikum bereits läuft und du nachträglich merkst, dass du keinen Vertrag hast: Wende dich an die Beratung der Gewerkschaft (z.B. ver.di oder IG Metall) oder an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Besonderheiten bei Auslandspraktika
Bei Praktika im Ausland wird es komplizierter, weil deutsches Recht nicht automatisch gilt:
- Landesrecht beachten: In Frankreich gibt es gesetzliche Mindestvergütung für Praktikanten (mind. 4,35 EUR/Stunde, Stand 2026). In den USA, UK oder Australien gelten andere Regeln.
- Vertragssprache: Der Vertrag kann in der Landessprache oder Englisch sein – lies ihn sorgfältig, im Zweifel gilt die Vertragssprache des Ziellandes.
- Erasmus+ Finanzierungsvereinbarung: Bei Erasmus+-geförderten Auslandspraktika unterzeichnest du zusätzlich eine Finanzierungsvereinbarung mit deiner Hochschule.
- Sozialversicherung: Innerhalb der EU gilt bei kurzen Praktika die A1-Bescheinigung – du bleibst in der deutschen Sozialversicherung.
- Visa: Für Praktika ausserhalb der EU ist ein Visum erforderlich. Der Praktikumsvertrag ist oft eine notwendige Unterlage für den Visumantrag.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Praktikumsarten und deren rechtlichen Besonderheiten findest du in unserem Überblicksartikel. Für die Bewerbung hilft unser Artikel über die Praktikumsbewerbung.
Digitale Praktikumsverträge und E-Signatur
Seit der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung (eIDAS) sind digitale Signaturen in vielen Bereichen rechtsgültig. Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Praktikumsverträge mit E-Signatur – besonders bei Remote-Praktika oder Auslandspraktika.
Was du wissen solltest:
- Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
- Tools wie DocuSign, Adobe Sign oder HelloSign werden von vielen Unternehmen genutzt.
- Auch ein per E-Mail bestätigter Vertrag kann rechtlich wirksam sein – eine qualifizierte Signatur ist aber sicherer.
- Bei Pflichtpraktika verlangen Hochschulen oft einen physisch unterschriebenen Vertrag oder eine Bescheinigung.

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Häufige Fragen
Ein Praktikumsvertrag muss enthalten: Namen und Adressen beider Parteien, Start- und Enddatum, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeiten, Vergütung oder Hinweis auf Unvergütetheit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Schweigepflicht.
World of Xchange Redaktion
Experte für internationale Praktika, Studium im Ausland und Work and Travel.


