
Praktikumsvergutung in Deutschland: Die Grundlagen
Die Frage nach der Bezahlung ist fuer Praktikanten eine der wichtigsten. Ob und wie viel du verdienst, haengt in erster Linie davon ab, welche Art von Praktikum du absolvierst. In Deutschland regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG) seit 2015 die Vergutungspflicht fuer Praktikanten. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, die du kennen solltest.
Grundsaetzlich gilt: Nicht jedes Praktikum muss bezahlt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen verschiedenen Praktikumsarten und hat fuer einige davon explizite Ausnahmen von der Mindestlohnpflicht geschaffen.
Wann gilt der Mindestlohn fuer Praktikanten?
Der Mindestlohn muss zwingend gezahlt werden bei:
- Freiwilligen Praktika, die laenger als 3 Monate dauern: Der Mindestlohn gilt ab dem ersten Tag, nicht erst rueckwirkend ab dem 91. Tag.
- Praktika ohne sachlichen Zusammenhang mit einem laufenden Studium oder einer Ausbildung
- Absolventenpraktika nach dem Studienabschluss, sofern sie freiwillig und laenger als 3 Monate dauern
Die Ausnahmen: Wann kein Mindestlohn gilt
Folgende Praktikumsarten sind laut Paragraf 22 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen:
- Pflichtpraktika: Praktika, die durch eine Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind, unabhaengig von der Dauer.
- Orientierungspraktika bis 3 Monate: Freiwillige Praktika vor Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums zur Berufsorientierung.
- Studienbegleitende Praktika bis 3 Monate: Freiwillige Praktika waehrend des Studiums, die nicht im Studienplan vorgeschrieben sind.
- Einstiegsqualifizierung (EQ): Ausdrucklich vom Mindestlohn ausgenommen, wird ueber die Bundesagentur fuer Arbeit bezuschusst.
- Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss: Fallen nicht unter das MiLoG, unabhaengig von Praktikumsart oder Dauer.
Uebersicht: Praktikumstyp und Vergutungspflicht
| Praktikumstyp | Mindestlohnpflicht | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflichtpraktikum (Schule oder Studium) | Nein | Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG |
| Freiwilliges Orientierungspraktikum bis 3 Monate | Nein | Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG |
| Freiwilliges studienbegleitendes Praktikum bis 3 Monate | Nein | Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 3 MiLoG |
| Freiwilliges Praktikum ab 3 Monate | Ja, 13,90 Euro/Std. | Paragraf 22 MiLoG greift voll |
| EQ-Praktikum | Nein | Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 4 MiLoG |
| Absolventenpraktikum unter 3 Monate | Nein | Orientierungspraktikum |
| Absolventenpraktikum ueber 3 Monate | Ja, 13,90 Euro/Std. | Kein Ausnahmetatbestand |
Sozialversicherungspflicht fuer Praktikanten
Neben dem Mindestlohn ist auch die Frage der Sozialversicherung relevant:
- Pflichtpraktikum von Studierenden: Grundsaetzlich sozialversicherungsfrei. Keine Beitraege zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.
- Freiwilliges Praktikum bis 3 Monate: Sozialversicherungsfrei, wenn es innerhalb eines Jahres nicht mehr als 3 Monate dauert.
- Freiwilliges Praktikum ab 3 Monate: Volle Sozialversicherungspflicht. Praktikant und Arbeitgeber zahlen jeweils rund 20 Prozent des Bruttogehalts.
Fuer die Krankenversicherung gilt: Studierende unter 25 koennen waehrend eines Pflichtpraktikums in der Familienversicherung bleiben. Bei einem vergueteten freiwilligen Praktikum musst du dich selbst versichern.
Urlaubsanspruch im Praktikum
Praktikanten haben bei Praktika mit Vergutungspflicht auch Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):
- Bei einer 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage pro Jahr
- Anteilige Berechnung fuer die Praktikumsdauer
- Beispiel: 3 Monate Praktikum = 5 Urlaubstage Anspruch
- Beispiel: 6 Monate Praktikum = 10 Urlaubstage Anspruch
Bei nicht vergutungspflichtigen Pflichtpraktika kann im Praktikumsvertrag trotzdem Urlaub vereinbart werden.
Steuern: Ab wann zahlst du als Praktikant?
Als Praktikant zahlst du erst dann Einkommensteuer, wenn dein Jahreseinkommen den Grundfreibetrag uebersteigt. Dieser liegt 2026 bei rund 12.096 Euro. Bei einem dreimonatigen Praktikum mit 800 Euro monatlich kommst du auf 2.400 Euro, also weit unter der Grenze.
Falls du mehrere Jobs oder Praktika im Jahr kombinierst und insgesamt ueber den Grundfreibetrag kommst, solltest du eine Steuererklaerung abgeben. Studierende koennen dabei Studienkosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen.
Durchschnittliche Praktikumsvergutung nach Branche
Auch wenn der Mindestlohn die Untergrenze definiert, zahlen viele Unternehmen freiwillig mehr. Die tatsaechliche Vergutung haengt stark von der Branche, der Unternehmensgroesse und der Region ab:
- Automobilindustrie und Maschinenbau: 1.400 bis 2.200 Euro monatlich
- IT und Softwareentwicklung: 1.200 bis 2.000 Euro
- Banken und Finanzdienstleistungen: 1.300 bis 2.100 Euro
- Marketing und Kommunikation: 800 bis 1.500 Euro
- Medien und Journalismus: 400 bis 1.000 Euro
- Soziale Arbeit und Non-Profit: 0 bis 600 Euro
Praktikumsvergutung im internationalen Vergleich
Wer ein Praktikum im Ausland in Betracht zieht, sollte sich ueber die dort geltenden Regelungen informieren. In Grossbritannien gilt der National Minimum Wage auch fuer Praktikanten, sofern sie als Worker eingestuft werden. In Frankreich muessen Praktika ab 2 Monaten verguetet werden. In den USA sind unbezahlte Praktika in der Privatwirtschaft nur unter strengen Auflagen legal.
In Laendern wie Australien oder Neuseeland gelten fuer Work-and-Travel-Teilnehmer die regulaeren Mindestloehne des jeweiligen Landes. Weitere Informationen findest du in unserem Ueberblick zu den verschiedenen Praktikumsarten.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Wenn dir Mindestlohn zusteht und dein Arbeitgeber ihn nicht zahlt, hast du mehrere Moeglichkeiten:
- Sprich zunaechst den Arbeitgeber direkt an und weise auf die gesetzliche Lage hin.
- Dokumentiere deine Arbeitszeiten genau, idealerweise schriftlich und vom Vorgesetzten gegengezeichnet.
- Wende dich an die Gewerkschaft oder eine kostenlose Rechtsberatung.
- Als letztes Mittel kannst du den Anspruch vor dem Arbeitsgericht einklagen. Ansprueche verjaehren nach drei Jahren.
Informiere dich auch ueber den Praktikumsvertrag, bevor du unterschreibst, und schaue dir unsere Tipps zur Praktikumsbewerbung an.
Verhandlungstipps fuer die Praktikumsvergutung
Auch wenn du als Praktikant wenig Verhandlungsspielraum hast, lohnt es sich, das Thema Vergutung offen anzusprechen. Informiere dich vorab ueber branchenuebliche Vergutungen auf Portalen wie Glassdoor oder Kununu. Argumentiere mit deinen Qualifikationen: Wenn du bereits relevante Erfahrung oder spezielle Kenntnisse mitbringst, ist das ein gutes Argument fuer eine hoehere Vergutung.
Frage nach Zusatzleistungen: Manche Unternehmen bieten statt hoeherer Vergutung Fahrtkostenzuschuesse, Essensgutscheine oder Zugang zu internen Weiterbildungen an. Klaere die Vergutung vor Vertragsunterzeichnung, denn spaetere Aenderungen sind selten moeglich. Falls du ein Praktikum im Ausland planst, informiere dich rechtzeitig ueber die dortigen Verguetungsregelungen.
Praktikumsgehalt und BAfoG: Was zu beachten ist
Wenn du BAfoG beziehst, hat ein vergutetes Praktikum Auswirkungen auf deine Foerderung. Bei einem Pflichtpraktikum wird die Vergutung als Einkommen angerechnet, wobei ein Freibetrag von derzeit 520 Euro pro Monat gilt. Alles darueber wird anteilig vom BAfoG abgezogen. Bei einem freiwilligen Praktikum gelten die normalen Einkommensfreibetraege fuer Studierende.
Es lohnt sich, vor Beginn des Praktikums eine Berechnung beim BAfoG-Amt durchfuehren zu lassen, um Ueberraschungen zu vermeiden. Besonders bei laengeren, gut bezahlten Praktika kann der BAfoG-Abzug spuerbar sein. Wenn du die Wahl hast, kann es sinnvoll sein, das Praktikum in die vorlesungsfreie Zeit zu legen, da BAfoG-Freibetraege auf das gesamte Bewilligungsjahr gerechnet werden.
Praktikanten, die keinen BAfoG-Anspruch haben, koennen eventuell Wohngeld beantragen, wenn die Vergutung niedrig ist und sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Informiere dich bei der zustaendigen Wohngeldbehörde ueber die genauen Voraussetzungen und Einkommensgrenzen.
Sonderfall: Praktikum im Rahmen eines dualen Studiums
Im dualen Studium wechseln sich Theorie- und Praxisphasen ab. Die Praxisphasen gelten in der Regel als integraler Bestandteil des Studiums und fallen damit unter die Regelung fuer Pflichtpraktika. Das bedeutet: Kein gesetzlicher Anspruch auf Mindestlohn waehrend der Praxisphasen. Allerdings erhalten dual Studierende in den meisten Faellen eine Vergutung, die im Ausbildungsvertrag mit dem Partnerunternehmen festgelegt ist. Diese liegt typischerweise zwischen 800 und 1.500 Euro monatlich, je nach Branche und Region.
Ein wichtiger Unterschied: Im dualen Studium bist du in der Regel sozialversicherungspflichtig, anders als bei einem regulaeren Pflichtpraktikum. Das bedeutet, dass sowohl du als auch dein Arbeitgeber Beitraege zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Dafuer bist du aber auch vollstaendig sozialversichert und sammelst bereits Rentenansprueche.
Rechtliche Schritte bei Problemen
Nicht alle Arbeitgeber halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Wenn du den Verdacht hast, dass dein Praktikum nicht korrekt verguetet wird, solltest du zunaechst das Gespraech mit deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung suchen. Dokumentiere dabei alle relevanten Fakten: Arbeitszeiten, Aufgaben, Vertragsbedingungen und saemtliche Kommunikation.
Falls das Gespraech zu keinem Ergebnis fuehrt, kannst du dich an eine Gewerkschaft, die Arbeitnehmerkammer oder eine kostenlose Rechtsberatung wenden. Studierende koennen auch die Rechtsberatung ihrer Hochschule in Anspruch nehmen. Als letztes Mittel steht dir der Weg vor das Arbeitsgericht offen. Dort kannst du ausstehende Vergutung einklagen. Die Verjaehrungsfrist betraegt drei Jahre, sodass du auch rueckwirkend Ansprueche geltend machen kannst.
Haeufig gestellte Fragen zur Praktikumsvergutung

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Häufige Fragen
Seit dem 1. Januar 2026 betraegt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das ca. 2.410 Euro brutto monatlich. Ab 2027 steigt er auf 14,60 Euro.
World of Xchange Redaktion
Experte für internationale Praktika, Studium im Ausland und Work and Travel.


