Die Bezahlung von Praktika

Münzen in der Hand

Das Sammeln von Praxis-, sowie Berufserfahrung während eines Praktikums ist ein, meist wesentlicher Bestandteil von allgemeiner Schulbildung oder einer anderen akademischen Ausbildung. Fast jeder Schüler oder Student absolviert ein Praktikum, dies dient der beruflichen Orientierung und dem Erwerben von speziellen Qualifikationen, die für gewisse Berufsfelder notwendig sind. Ebenfalls fällt ein Praktikum positiv im Lebenslauf auf und kann gegebenenfalls die Chancen, einen Job zu bekommen erhöhen.

Haben Praktikanten Anspruch auf Entlohnung ihrer Arbeit?

Allgemein geltend lässt sich diese Frage nicht beantworten, denn es kommt zunächst auf die Praktikumsform an, also ob es sich um ein Pflichtpraktikum, oder um ein freiwilliges Praktikum handelt. Zudem ist es relevant, welches Alter der Praktikant hat und über welch einen Zeitraum das Praktikum ausgeführt wird.

Obligatorische Praktika während der Schulzeit müssen nicht vergütet werden, dies gilt ebenfalls für, von einer Universität festgeschriebene Praktika, diese müssen ebenfalls nicht vergütet werden. Die Bezahlung des Praktikanten auf freiwilliger Basis ist dennoch möglich und teilweise auch üblich, viele Unternehmen zahlen ihren Praktikanten eine Praktikumsvergütung, obwohl diese nicht verpflichtend ist. Ob und in welcher Höhe diese Vergütung gezahlt wird, gilt es mit dem jeweiligen Betrieb abzuklären, relevant hierfür ist, inwieweit der Praktikant mithelfen konnte und welche berufsspezifischen Qualifikationen der Praktikant bereits mitbringt.

Anders sieht es bei freiwilligen Praktika aus, hierbei hat der Praktikant in der Regel Anspruch auf Entlohnung seiner geleisteten Arbeit. Paragraph 26 des Berufsbildungsgesetz(BBiG) sieht vor, dass Auszubildende, sowie freiwillige Praktikanten grundsätzlich Anspruch auf eine Vergütung haben. Über die Höhe der Vergütung beraten in der Regel Betrieb und Praktikant.

Mindestlohn für Praktikanten?

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015 sollte eigentlich sicherstellen, dass unter anderem Praktikanten und Auszubildende eine gerechte Vergütung für ihre geleistete Arbeit erhalten, denn der Betrieb profitiert von der geleisteten Arbeit ebenfalls. Allerdings gibt es diverse Schlupflöcher, durch diese sind Unternehmen häufig nicht verpflichtet ihren Praktikanten Mindestlohn zu bezahlen.

Sind allerdings einige Bedingungen gegeben, muss das Unternehmen dem Praktikanten den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, dieser beläuft sich momentan auf 9,35 Euro und soll bis 2020 auf 10,45 Euro ansteigen. Bedingungen sind folgende, erstens muss der Praktikant mindestens drei Monate, auf freiwilliger Basis in dem Unternehmen tätig sein und dabei mindestens 18 Jahre alt sein oder eine abgeschlossenen Berufsausbildung vorweisen können, andernfalls entfällt der Anspruch auf Mindestlohn.

Mindestlohn in Sonderfällen

Praktikant absolviert zwei Praktika im selben Unternehmen

Absolviert ein Praktikant zwei Praktika im selben Unternehmen, was recht selten vorkommt, ist das zweite Praktikum, sofern es sich über einen Zeitraum von bis zu drei Monaten erstreckt und berufsbegleitend ist Mindestlohn pflichtig.

Der Arbeitgeber verkürzt das Praktikum

Wenn ein Praktikum von Anfang an auf zum Beispiel vier Monate festgelegt ist und der Arbeitnehmer dieses auf unter drei Monate verkürzt, stünde dem Praktikanten in der Theorie kein Mindestlohn zu. Dies ist allerdings anders, der ursprüngliche, mit dem Praktikanten vereinbarte Vertrag ist in dem Fall relevant, selbst wenn das Praktikum auf unter drei Monate verkürzt wird, kann der Praktikant Anspruch auf Mindestlohn erheben. Für diesen Sachverhalt liegt ebenfalls ein Präzedenzfall vor, ein Praktikum war auf einen Zeitraum von vier Monaten festgelegt worden, nachträglich wurde der erste Monat als Hospitation festgelegt. Eine Hospitation wird als Besuch eines Unternehmens gewertet, bei dem der Praktikant Einblicke gewinnen kann und probeweise mitarbeiten kann. Somit wurde das Praktikum auf knapp unter drei Monate gekürzt, weshalb der Anspruch auf Mindestlohn theoretisch verfällt, da der Zeitraum keine drei Monate übersteigt. Das Unternehmen zahlte dem Praktikanten anschließend eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro pro Monat. Der Praktikant klagte und das Amtsgericht Berlin sprach im Recht zu, ihm stünde die volle Bezahlung auf Basis des Mindestlohns in Höhe von 4488 Euro brutto zu.

Selbst wenn ein Praktikum nachträglich vom Unternehmen verkürzt wird, hat der Praktikant in der Regel Anspruch auf Mindestlohn, dieser steht dem Praktikanten zu und darauf sollte auch beharrt werden, denn die geleistete Arbeit sollte fair entlohnt werden.

Langzeitarbeitslose als Praktikanten

Häufig ist es Praxis, dass Langzeitarbeitslose von der Agentur für Arbeit Praktika vermittelt bekommen, um diese wieder in das Berufsleben zu integrieren, in diesem Fall steht dem Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten kein Mindestlohn zu.

Sind Praktika Sozialversicherungspflichtig?

Vor Antritt eines Praktikums ist zu klären, ob das Praktikum eventuell sozialversicherungspflichtig ist, dabei sind Parameter wie, ob das Praktikum Studien begleitend ist, oder es freiwillig ist, ebenfalls relevant ist die Höhe des Entgelts.

Verpflichtende Praktika, die die akademische Ausbildung, also Schule oder Studium begleiten, sind im Normalfall nicht sozialversicherungspflichtig, übersteigt das monatliche Entgelt allerdings 455 Euro, muss sich der Student gegebenenfalls selbst versichern, da in dem Fall die Versicherung über die Eltern nicht greift.

Freiwillige Praktika während des Studiums werden wie andere studentische Tätigkeiten gewertet, der Student muss sich, falls der monatliche Lohn 455 Euro übersteigt selbst krankenversichern und bei einem Betrag über 450 Euro ebenfalls in die Rentenversicherung ein bezahlen.

Freiwillige Praktika vor oder nach dem Studium werden allerdings wie normale Nebentätigkeiten gewertet, hierbei entfällt die Sozialversicherungspflicht, sofern das Entgelt nicht die Grenze von 450 Euro übersteigt, der Praktikant muss sich allerdings eventuell Krankenversichern.

Fazit

Praktika dienen primär der Berufsorientierung oder dem Erwerb von speziellen Qualifikationen, die für das zukünftige Berufsleben von Relevanz sind. Dennoch sollten Praktikanten darauf achten, sich vom Betrieb unter keinen Umständen ausbeuten zu lassen. Der Praktikant leistet ebenfalls Arbeit und ist eine Bereicherung für das Unternehmen, deshalb sollte von beiden Seiten auf eine faire Bezahlung geachtet werden.

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