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FRAGEN & ANTWORTEN ZUM STUDIUM IM AUSLAND
Hier finden Sie die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zum
Studium im Ausland.
Wenn Sie weitere Fragen zum Studium im Ausland haben sollten und
sich beraten lassen möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Partner-Agenturen
zu kontaktieren.
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Schauen Sie doch mal in der Unterkunft-Suche. Wir beraten Sie gerne ausführlich
damit Sie schnell und unkompliziert zu Ihrer Unterkunft finden.
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Ein besonderer Augenmerk ist auf den ausreichenden Schutz einer Auslandskrankenversicherung zu richten, was in der
Regel nur durch Abschluss einer Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland oder vor Ort
im Ausland zu bewerkstelligen ist ...mehr
Australien: Alle Studierenden, die sich für ein Studentenvisum bewerben, müssen eine Krankenversicherung für ausländische
Studierende (Overseas Student Health Cover - OSHC) abschließen. Der Betrag richtet sich nach der Länge des
Aufenthaltes (3 Mon. = A$ 74,00; 1 Jahr = A$ 274,00) und wird bei der ersten Rechnung der Studiengebühren mit in Rechnung gestellt.
Diese Versicherung bietet die Übernahme fast aller medizinischen Ausgaben in öffentlichen Krankenhäusern, Praxen und bei Spezialisten.
Kosten für langfristige Behandlungen, die schon vor der Einreise begonnen haben, sowie Kosten für augenärztliche, prophylaktische,
zahnärztliche (außer Notfälle) Behandlungen und Kosten bei Schwangerschaften werden nicht übernommen. Sucht man Ärzte direkt auf
den Campusanlagen auf, muss gar nichts bezahlt werden. In anderen Fällen müssen die Kosten zunächst vorgestreckt werden. Diese
werden später meist nach Abzug einer Eigenbeteiligung (15 %) zurückerstattet. Dies liegt daran, dass die Versicherungen nach
einem festen Kostenschema abrechnen, die Ärzte aber bis zu 15 % mehr berechnen können. Genauere Informationen
finden Sie auf
den Webseiten der Versicherungsgesellschaften, die Ihre Universität
Ihnen mitteilt. Eine zusätzliche Reiseversicherung wird dringend
empfohlen, um z.B. Rückführungskosten, verlorenes Gepäck, Stornierung des Fluges etc. abzusichern. Eine international
geltende Haftpflichtversicherung sollte ebenfalls vorhanden sein.
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An den meisten Hochschulen sind in Abhängigkeit von Universität, Studienrichtung, Studiengang und tatsächlich in Anspruch
genommenen Lehrveranstaltungen Studiengebühren zu entrichten. Über die Studiengebühren informiert das Auslandsamt der
jeweiligen Universität bzw. Fakultät, deren Anschriften
Sie auf den Webseiten
finden oder fragen Sie die Partner-Agentur. Außerdem sind an den meisten Universitäten
eine Bewerbungs- und eine Immatrikulationsgebühr zu entrichten. Während Bewerbungs- und Immatrikulationsgebühren vor Studienantritt
bezahlt werden müssen, geht die Rechnung über die Studiengebühren den Studierenden über das laufende
Semester zu.
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Das ist leider in jedem Land unterschiedlich. In Südafrika ist es zum Beispiel ohne eine Arbeitsgenehmigung kaum
möglich. Die Jobmöglichkeiten auf dem "Schwarzmarkt" sind nicht nur illegal (man riskiert die sofortige Ausweisung),
sondern auch nur sehr schlecht bezahlt. In Australien dagegen gibt es durchaus Möglichkeiten zu
jobben, was jedoch selten dazu reichen wird, den Aufenthalt komplett
zu finanzieren.
Mehr zu den Umständen in den einzelnen Ländern finden Sie in den
City Guides.
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Sie müssen sich nicht nur entscheiden, welcher Zeitraum Ihrer Studienzeit,
das heißt nach dem Abitur, nach dem Vordiplom oder nach dem Examen,
für Sie am besten ist (die Tipps zur Bewerbung geben Ihnen
da die wichtigen Hinweise), sondern auch
welche Jahreszeit eine gute Reisezeit ist, mehr dazu finden Sie auch im
City Guide.
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Als Zulassungsvoraussetzung für ein Auslandsstudium wird in der Regel ein "höherer Abschluss in Englisch" anerkannt. Im konkreten Fall sollten die
erworbenen Leistungsscheine der Heimatuniversität bzw. ein Zertifikat eines privaten Sprachinstitutes/-schule durch einen
Fachdozenten der ausstellenden Einrichtung schriftlich kurz erläutert werden (Art und Umfang des Leistungsnachweises), damit die
Anerkennung durch die betreffende Universität unproblematisch erfolgen kann. Außerdem bieten die Universitäten
in der Regel einen schriftlichen Sprachtest (Sprach-Eingangstest) an. Wer diesen mit Erfolg besteht, erwirbt damit die sprachliche
Zulassungsvoraussetzung zum Studium. Über den Zeitpunkt informiert die jeweilige Hochschule. Sie können auch eine Studienplatzzusage
unter Vorbehalt beantragen und den Sprachtest an der Universität nachholen. Außerdem werden häufig TOEFL oder GMAT Tests-Mindestergebnisse
verlangt.
Wer ein "Erfahrungssemester" an einer Universität machen möchte, wird
meistens mit den Abiturkenntnissen Englisch und
einem Leistungsschein eines Sprachkurses Englisch der Heimatuniversität akzeptiert werden, da der Auslandsaufenthalt ja vor allem zur
Erweiterung und Festigung der Englischkenntnisse dienen soll. Wer jedoch einen postgraduierten Abschluss anstrebt, sollte vor Studienbeginn
unabhängig von den Zulassungsvoraussetzungen seine Englischkenntnisse auf ein entsprechendes Niveau bringen, da parallel zum eigentlichen
Studium dazu kaum Zeit bleibt.
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