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VERSICHERUNGEN
Wenn Sie ins Ausland gehen, brauchen Sie nicht nur zur eigenen Sicherheit, sondern auch häufig als Grundvoraussetzung für das
Visum eine Auslandskrankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung.
Tipp: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsmakler nach bestehenden Versicherungen, damit sie sich nicht doppelt versichern, und auch danach, ob eventuell schon ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Wenn Sie eine Kreditkarte beantragen, kann dies ebenfalls bestimmte Versicherungen beinhalten.
» Krankenversicherung
» Unfallversicherung » Haftpflichtversicherung » Reisegepäckversicherung » Reiserücktrittsversicherung ![]() Unsere Empfehlung: CareMed Versicherung für 49,- € (USA 55,- €) pro Monat! Die Police beinhaltet eine Reisegepäckversicherung und es ist möglich, die Police vor Reiseantritt komplett zu stornieren und bei vorzeitiger Rückkehr, die verbleibenden Monatsprämien zurückerstattet zu bekommen (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 12,80 Euro und vorausgesetzt, dass keine Schadenfälle eingereicht wurden). Besondere Leistungen sind die Assistance Webseite und die 24-Stunden-Notruf Betreuung „CareMed Assist“, wo jeder Versicherte jederzeit kostenlose Informationen erhält. Krankenversicherung im Ausland (Reisekrankenversicherung)Reisekrankenversicherungen ersetzen üblicherweise die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland wegen akut eingetretener Krankheiten oder Unfallfolgen. Eine Reisekrankenversicherung ist empfehlenswert, da Krankenscheine aus Deutschland nicht anerkannt werden und nur wenige private Krankenversicherungen auch Ihr Praktikum im Ausland mit abdecken. Außerdem benötigen Sie die Auslandskrankenversicherung in der Regel, wenn Sie das Visum beantragen wollen. Gesetzlich-Krankenversicherte tragen bei Erkrankungen im außereuropäischen Ausland die vollen Behandlungskosten sowie die Kosten für den Krankenrücktransport selbst. Für gesetzlich Versicherte ist somit der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bei Reisen in das außereuropäische Ausland schon deshalb unverzichtbar.UnfallversicherungDie Unfallversicherung kann als Ergänzung zur Reisekrankenversicherung gesehen werden und unterscheidet sich je nach Anbieter in Art und Umfang sehr.HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherungen decken Sach- und Personenschäden ab, die man selbst verursacht. Eine im Ausland geltende Haftpflichtversicherung ist unbedingt notwendig.Reisegepäck-VersicherungDiese deckt gestohlenes, zerstörtes oder beschädigtes Reisegepäck-Schmuck, Pelze, Foto- und Filmausrüstung bis maximal 50% der Versicherungssumme, und nur sofern diese in einem Safe aufbewahrt wurden. Im Allgemeinen wird lediglich der Zeitwert ersetzt. Diebstahl des Reisegepäcks ist nur begrenzt durch die eigene Hausratsversicherung gedeckt. Nicht versichert sind Geld, Schecks, Flugtickets und Fahrkarten, Kunstgegenstände, Diebstahl aus dem geparkten Auto und Fahrlässigkeit (dies wird sehr umfassend ausgelegt, so gelten in Südafrika offen getragener Schmuck sowie ein über der Schulter hängender Fotoapparat bereits als Fahrlässigkeit). Im Fall eines Diebstahls sollte unbedingt sofort die Polizei eingeschaltet werden und der Diebstahl zur Anzeige gebracht werden, um ihn gegenüber der Versicherung beweisen zu können. Schäden an aufgegebenem Reisegepäck müssen ebenfalls unbedingt dem Beförderungsunternehmen bzw. dem Beherbergungsbetrieb gemeldet werden und von diesen bescheinigt werden. Nach Rückkehr von der Reise können die Ansprüche dann formlos oder auf einem entsprechenden Vordruck der Versicherung geltend gemacht werden. Man sollte vor Abschluss einer Gepäckversicherung unbedingt den Wert seines Gepäcks ermitteln, eine entsprechende Liste und eventuell sogar Fotos machen.ReiserücktrittsversicherungDiese Versicherung deckt Stornokosten und zusätzliche Ausgaben, wenn eine Reise abgesagt, verspätet angetreten, abgebrochen oder verlängert werden muss, weil der Versicherte selbst, ein Verwandter ersten Grades (Eltern, Kinder, Geschwister) oder ein Mitreisender schwer erkrankt. Zusätzlich werden auch Schwangerschaft und Schaden am Eigentum (Feuer, Einbruch) als Rücktrittsgrund anerkannt. Die Reiserücktrittsversicherung versichert den Rücktritt vor Beginn einer Reise. Die beim Rücktritt entstehenden Stornokosten werden weitgehend von der Versicherung übernommen.Website PartnerKrankenversicherungen PKV Tarife |
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