§ 1 VERTRAGSPARTNER: Mit dieser Anmeldung geben Sie ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Praktikum-Vermittlungsvertrages ab. Dieses kann durch das jeweilige Partnerbüro angenommen werden, auf die sich diese Anmeldung bezieht. Die Annahme erfolgt schriftlich (auch per Email). Vertragspartner dieser Anmeldung sind also Sie, der Bewerber / die Bewerberin (nachfolgend Bewerber oder Teilnehmer) und das XChange Partnerbüro des Landes der zu vermittelnden Stelle. Vertragsgegenstand sind die in den aktuellen Angebotskatalogen oder im Internet beschriebenen Serviceleistungen.

Das Verhältnis zwischen Ihnen (Bewerber) und dem Stellenanbieter wird durch den separaten Praktikumsvertrag (Internship Agreement) geregelt. Die Internetplattform World of XChange wird durch Human Resources Management International (HRMI) betrieben, welche die Produkte und Dienstleistungen im Auftrag der Partnerbüros ausschließlich vermittelt. Weitere Informationen sind der Webseite www.world-of-xchange.de zu entnehmen. HRMI übernimmt keine Gewähr für die dargestellten Angebote Dritter.

§ 2 PROGRAMMINHALTE: Nach Prüfung und Annahme der Anmeldeunterlagen stehen dem Bewerber nach Überweisung der Gebühr die in den aktuellen Angebotskatalogen oder im Internet beschriebenen und durch das entsprechende XChange Partnerbüro zu erbringende Serviceleistungen zu. Sollte eine der in den aktuellen Katalogen oder im Internet beschriebenen wesentlichen Serviceleistungen nicht zustande kommen, bietet das jeweilige XChange Partnerbüro - soweit möglich - einen Ersatz an. Von der weitergehenden Haftung ist das XChange Partnerbüro freigestellt. Die XChange Partnerbüros behalten sich das Recht der kurzfristigen Änderung der Programminhalte ohne vorherige Benachrichtigung vor. Das World of XChange Partnerbüro haftet nicht für unverschuldete Verschiebungen der Praktikumsdaten.

§ 3 NICHT ENTHALTEN IN DEN PROGRAMMEN: Die Buchung der Anreise und die damit verbundenen Pflichten und Rechte (z.B. Reiseausfallversicherung) dem Reiseveranstalter oder -büro gegenüber; Visumgebühren, die Unterbringungskosten, Verpflegungskosten und Versicherungen; tägliche Transportkosten zum Praktikumsplatz; die Anmeldung gewährleistet keinen Anspruch auf einen Praktikumsplatz oder Ausweichplatz.

§ 4 VERSICHERUNG: Sämtliche Fahrten und Unternehmungen während des Aufenthaltes werden von den Teilnehmern auf eigene Gefahr angetreten. Deshalb muss jeder Teilnehmer für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland und in bezug auf seine Praktikantentätigkeit und Freizeit zumindest hinreichend kranken-, haftpflicht- und unfallversichert sein und diese Versicherungspolicen auch in englischer Sprache mit sich führen. Die XChange Partnerbüros und deren Mitarbeiter sind von jeglicher Haftung freigestellt. Einen weiteren Haftungsausschluss behält sich jedes XChange Partnerbüro für alle eventuell durch Verkehr und Kriminalität entstehenden Schäden vor. Dies gilt ebenso für den Bereich Gesundheit, da auch hier mit Risiken zu rechnen ist. Es wird jedem Teilnehmer empfohlen, sich bei entsprechenden Beratungsstellen über die jeweiligen Schutzmaßnahmen individuell zu informieren.

§ 5 STELLENBESCHREIBUNGEN UND KATALOGE: Die Informationen der Unterkunfts- und Stellenbeschreibungen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und sind ohne Gewähr. Jedes XChange Partnerbüro behält sich das Recht auf kurzfristige Änderungen vor. Die XChange Partnerbüros beauftragen HRMI mit der Weiterleitung sämtlicher Informationen.

§ 6 RÜCKTRITT UND ANZAHLUNG: Ein Rücktritt nach der verbindlichen Anmeldung verursacht viel Aufwand und bringt die Personalplanung der betroffenen Stellenanbieter erheblich durcheinander. Die Anzahlung ist von den Bewerbern beim Einreichen der Anmeldung zu entrichten. Diese Anzahlung wird im Falle der Vermittlung einer der auf der Anmeldung von der dem Bewerber angegebenen Wunschpraktika auf den Gesamtpreis angerechnet und im Falle der Nichtvermittlung dieser Plätze grundsätzlich zurückerstattet, sofern kein Suchauftrag vorliegt. Der Bewerber hat das Recht von der verbindlichen Anmeldung zurückzutreten, wenn innerhalb von 12 Wochen nach Eingang der Anmeldung keiner der auf der Anmeldung angegebenen Praktikumplätze vermittelt werden konnte. Als Eingang der Anmeldung gilt frühestens das Eingangsdatum der Anzahlung, nicht der Zugang der Anmeldungsunterlagen.
Diese Regelung gilt nicht für Anmeldungen, die länger als 6 Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn eingereicht werden. In diesem Fall beginnt die 12 Wochenfrist erst 6 Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn.
Tritt der Bewerber nach Anmeldung und vor Vermittlung innerhalb der 12 Wochenfrist zurück oder wird die Gesamtgebühr nicht fristgemäß gezahlt, wird die Anzahlung in voller Höhe einbehalten und der vermittelte Platz wieder freigegeben, sofern nicht unverzüglich von der zurücktretenden Person eine Ersatzperson gefunden wird, welche die Bewerbungsanforderungen erfüllt und vom Stellenanbieter akzeptiert wird.
Die 12 Wochenfrist verlängert sich automatisch um 4 Wochen, wenn nicht bis spätestens 3 Tage nach Ablauf der ersten Deadline die verbindliche Anmeldung durch den Bewerber zurückgezogen wird.
Ist ein Suchauftrag erteilt, oder kein spezielles Praktikum auf der Anmeldung angegeben worden (Blankoanmeldung), wird dem Bewerber ein Praktikumsvorschlag gemacht. Dieser Vorschlag gilt 10 Tage nach der Zustellung an die auf dem Anmeldeformular angegebene Email Adresse oder Postanschrift als verbindlich angenommen, wenn sich der Bewerber nicht gegenteilig dazu äußert. Der Vorschlag kann aus einem triftigen Grund abgelehnt werden, es folgt dann nach Möglichkeit ein zweiter Vorschlag. Wenn innerhalb der oben genannten 12 Wochen-Frist mindestens 2 Praktikumsvorschläge im angegebenen Fachbereich durch das vermittelnde XChange Partnerbüro geleistet wurden, kann die Anzahlung unabhängig von der Annahme der Vorschläge durch den Bewerber einbehalten werden. Werden innerhalb der 12 Wochen weniger als 2 Vorschläge gemacht, kann der Bewerber nach 12 Wochen mit Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung von der Anmeldung zurücktreten. Tritt der Bewerber nach erfolgreicher Vermittlung (Zustellungsdatum des Praktikumvertrages) zurück, werden 100% der Gesamtgebühr eingefordert.

§ 7 VERANTWORTUNG DER TEILNEHMERINNEN: Der Bewerber stellt die XChange Partnerbüros frei von einer eventuellen Inanspruchnahme auf Schadensersatz durch Dritte für Schäden, die er während des Aufenthaltes im Ausland verursacht. Der Bewerber ist für die Erfüllung der Einreisebedingungen des jeweiligen Landes (Visum) selbst verantwortlich. Der Bewerber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das die rechtzeitige Erteilung der entsprechenden Einreisegenehmigung nicht durch die XChange Partnerbüros oder HRMI garantiert werden kann, insbesondere dann nicht, wenn es sich um kurzfristige Anmeldungen handelt. Wird dem Teilnehmer das Visum verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt, trägt der Teilnehmer die entstehenden Kosten (z.B. die Vermittlungsgebühr, Stornierung oder Umbuchung des Fluges). Ebenfalls wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Praktikumwechsel grundsätzlich nicht möglich ist und die XChange Partnerbüros sich das Recht vorbehalten, bei groben Verstößen des Teilnehmers gegen die Richtlinien des Stellenbieters oder gegen die Richtlinien von XChange diese(n) von weiteren Serviceleistungen auszuschließen.

§ 8 WIDERRUFSBELEHRUNG: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: World of XChange, Hubertus von Treuenfels, Langenfelder Strasse 45 in 22769 Hamburg. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung durch die Auftragsbestätigung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs wir die empfangene Anzahlung zurückzugewährt. 

§ 9 GELTENDES RECHT / GERICHTSSTAND
Geltendes Recht ist jeweils das Recht des XChange Partnerbüros, welches die Anmeldung annimmt. Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche des Bewerbers gegenüber dem XChange Partnerbüro ist - soweit dies nach dem jeweils geltenden Recht zulässig vereinbart werden kann - der jeweiligen Sitz des XChange Partnerbüros.

§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibe die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten Bestimmung am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.